FAQ

(Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen)


Frage: "
Warum überhaupt patentieren? Die Chinesen kopieren es eh. Und mein Patent - hab ich schon erlebt - war nicht wirklich gegen ein Plagiat gerichtlich durchsetzbar. Somit setze ich lieber auf Schnelligkeit in der Entwicklung."

Antwort: Die Chinesen patentieren mittlerweile selber sehr fleißig (siehe http://www.epo.org/news-issues/news/2013/20131122_de.html , eine Zunahme von 31 %!) und seitdem sie teures Geld für die eigenen Patente und deren Durchsetzung ausgeben, ist dieses alte Vorurteil überholt. Außerdem leben wir in Europa und der chinesische Markt ist nicht alles. 
Wenn eines Ihrer Patente sich nicht hat gut gerichtlich durchsetzen lassen, dann kann ein Hauptgrund derjenige gewesen sein, dass die Patentanmeldung zu lieblos und zu schmal geschrieben worden ist. Wir verfassen qualitativ sehr hochwertige Patentanmeldungen, die möglichst breit alle technisch denkbaren Ausgestaltungen zu Ihrer Erfindung abdecken und reduzieren die Patentansprüche auf das technische Grundprinzip herunter. So können Grundlagenpatente entstehen, die starke Schutzwirkung entfalten und die vor Gericht deutlich besser bestehen oder sich optimal einsetzen lassen.
Aber auch die Schutzwirkung einer (zu) schmal geschriebenen Patentanmeldung, idealerweise exakt auf Ihr Produkt geschrieben, ist sehr wertvoll und wird generell unterschätzt. ("Nur Kosten und ich spüre keinen Vorteil.") Die Mehrheit Ihrer Konkurrenten ist nämlich ehrlich und sieht Ihr Patent und unterlässt oder stoppt demzufolge eigene Bemühungen in die gleiche Richtung. Hiervon bemerken Sie vordergründig nichts (es kommt zu keinen Verletzungen und Gerichtsverhandlungen), Sie haben aber ein gleiches oder ähnliches Konkurrenzprodukt erfolgreich abgewehrt.
Schnelligkeit in der Entwicklung, ohne Schutz, ist unternehmerisch riskant und funktioniert, wenn überhaupt, nur in sehr schnellen Metiers wie vielleicht der Elektronik. 

Frage: Was kostet das?

Antwort: Die Preise für ein Schutzrecht können fall- und verfahrensabhängig stark variieren. Mit ungenauen Preisangaben, die später nicht zutreffen, ist somit niemandem gedient. Wir haben jedoch eine sehr detaillierte, 29-seitige Preisliste ausgearbeitet, die Sie als vertrauliches Dokument bei einem persönlichen Treffen ausgehändigt bekommen. Alle erdenklichen Schutzrechte, die wir direkt für Sie vertreten können, und alle erdenklichen Handlungen hierzu sind in dieser Preisliste aufgeführt. Die Angaben sind für uns bindend und verschaffen Ihnen somit maximale Transparenz und einen Überblick über die Gesamtkosten eines jeweiligen Schutzrechtes.
Sehr oft werden Patentkosten unternehmerisch isoliert betrachtet - dieses ist nicht korrekt, weil - siehe oben - Patente einen vordergründig nicht erfassbaren Mehrwert schaffen, mal abgesehen von dem Firmenkapital und der positiven Marketingwirkung. Die Frage, die Sie sich stellen müssen, ist eher: Kann ich durch die Patentiererei mehr meiner Produkte und länger und sicherer verkaufen? Und sind die Patentkosten bereits durch eine geringe Anzahl verkaufter Produkte bereits amortisiert? 


Frage:
Ist vor der Anmeldung eines Patentes für die Ermittlung der Patentierbarkeitsvoraussetzung „Neuheit“ eine Recherche erforderlich?

Antwort: Nicht zwingend. Auf Wunsch führen wir eine professionelle Recherche in den weltweiten einschlägigen Patentdatenbanken für Sie durch. Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns in der Regel jedoch auch ohne eine tiefe vorherige Recherche auf, was patentierbar ist und was nicht. Darüber hinaus bieten wir regelmäßig "erfinderische" Assistenz und gelangen so zu möglichst breiten und möglichst wertvollen Patenten für den Kunden. Ein gutes Beispiel ist PCT/IB2013/059752 bzw. EP 12 007 410.9 bzw. CH 2166/2012 "SICHERHEITSSYSTEM MIT INTEGRIERTER NOTRUF-FUNKTION", eine Anmeldung über einen Inaktivitäts-Sensor, der die Inaktivität einer Person nicht herkömmlich mittels eines PIR-Sensors und somit mit einem simplen JA-NEIN-Signal misst, sondern mittels eines Distanzsensors ein qualitatives Messsignal erhalten wird. Mit dieser Anmeldung ist bei dem Innovationswettbewerb des Schweizerischen KMU-Verbandes der 1. Preis gewonnen worden. 


Frage: Ist nach der Anmeldung eines Patentes eine Recherche durch das Patentamt erforderlich?

Antwort: Ebenfalls nicht zwingend, zumindest in der Schweiz. Eine Recherche gibt jedoch zu einem früheren Zeitpunkt als der Prüfung der Anmeldung oder noch innerhalb des Prioritätsjahres (also noch vor eventuellen Absichten, territorial auszuweiten) Aufschluss über die Patentierbarkeit der Anmeldung bzw. eine Möglichkeit, geänderte Patentansprüche für die Prüfung einzureichen.


Frage: Warum empfehlen Sie mir unter Umständen als Schweizer oder als Deutschem ein österreichisches Gebrauchsmuster als prioritäre Erstanmeldung?

Antwort:
Ein österreichisches Gebrauchsmuster ist ein schneller und kostengünstiger Weg, zu einem Schutzrecht zu gelangen, das später beliebig als nationale, regionale oder internationale PCT-Anmeldung weitergeführt werden kann. Man gelangt zu einer Veröffentlichung und zu einem Recherchenergebnis, das einem Aufschluss über das Weiterführungspotenzial der Anmeldung gibt. Außerdem sieht das Österreichische Patentamt im Unterschied zum Deutschen Patent- und Markenamt (den Patentämtern, die Gebrauchsmuster als sogenannte „kleine Patente“ überhaupt vorsehen) Verfahrensansprüche sowie eine optionale Umwandlung des österreichischen Gebrauchsmusters in ein österreichisches Patent vor.

Frage: Braucht es für die Anmeldung eines Patentes einen bereits hergestellten Prototyp der Erfindung?

Antwort: Nein. Grundsätzlich kann eine Patentanmeldung auch "ins Blaue hinein" geschrieben werden. Wir legen größten Wert darauf, möglichst breite Anmeldungen für Sie zu verfassen, die nicht nur die eine, bevorzugte Ausgestaltungsvariante beschreibt, sondern alle technischen verwandten und technisch sinnvollen Ausgestaltungsvarianten der Erfindung abdeckt. So gelangt die Anmeldung am besten durch die Prüfung und entwickelt als erteiltes Patent den größtmöglichen Schutz. Andererseits kann es von Vorteil sein, sich bei einer Prototypenherstellung so intensiv mit der abstrakten Erfindung befassen zu müssen, dass man möglicherweise auf zusätzliche Ausgestaltungsvarianten kommt oder sich weitere technische Machbarkeiten abzeichnen. Auf Ihren Wunsch beauftragen wir mit dem Entwurf des erfinderischen Produkts ein junges Entwicklungs- und Designbüro, mit dem wir zusammenarbeiten.



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